6. Dezember 2025
NIS-2-Umsetzungsgesetz ist geltendes Recht in Deutschland.
Die EU-Richtlinie ist in nationales Recht überführt — die Pflichten gelten seitdem.
NIS-2 · Hanau · Rhein-Main
Die NIS-2-Pflichten sind seit Dezember 2025 geltendes Recht. Wir machen mit Ihnen eine ehrliche Standortbestimmung, bauen eine prüfungsfähige Compliance-Mappe auf — und priorisieren Maßnahmen nach Risiko, nicht nach Checkliste.
Stand heute
Die wichtigsten Stichtage sind durch oder unmittelbar relevant. Wer noch nicht registriert ist, holt das jetzt geordnet nach — Panik nützt im Audit nicht, Dokumentation schon.
6. Dezember 2025
NIS-2-Umsetzungsgesetz ist geltendes Recht in Deutschland.
Die EU-Richtlinie ist in nationales Recht überführt — die Pflichten gelten seitdem.
6. März 2026
Registrierungsfrist beim BSI für betroffene Einrichtungen.
Wer betroffen ist und sich noch nicht registriert hat: das ist die erste Lücke, die wir mit Ihnen schließen.
Laufend
Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen — innerhalb 24 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden Folgemeldung, ein Monat Abschlussbericht.
Ohne dokumentierten Incident-Response-Plan ist diese Frist nicht haltbar.
Unterschied
Wir starten mit 90 Minuten Aufnahme — was haben Sie heute, wo sind die Lücken, wie groß ist der Aufwand realistisch. Erst danach reden wir über Maßnahmen. Keine Pflicht-Bundle, kein „NIS-2-Komplettpaket" für 30k, das halb auf Ihre Situation passt.
Wir dokumentieren so, dass die Geschäftsführung im Haftungs-Fall nachweisen kann, was geleistet wurde — und dass ein BSI-Audit nicht zur Improvisation wird. Maßnahmen mit Datum, Verantwortlichem und Wirksamkeits-Beleg.
Was zuerst, was später, was kann man pragmatisch zurückstellen. Wir priorisieren nach Risiko und Aufwand — und sagen ehrlich, welche Maßnahmen Sie heute nicht brauchen. Compliance bedeutet nicht, alle zehn Bereiche maximal auszubauen.
Betroffenheit
NIS-2 unterscheidet wesentliche und wichtige Einrichtungen — und hat zusätzlich starke Auswirkungen über die Lieferkette. In welche Konstellation Sie fallen, ist die erste Frage, die wir klären.
meist ≥ 250 Beschäftigte oder ≥ 50 Mio. € Umsatz
Betreiber in besonders kritischen Sektoren — Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur. Höchste Anforderungen, härteste Bußgelder, regelmäßige proaktive Aufsicht durch das BSI.
meist 50 – 249 Beschäftigte oder bis 50 Mio. € Umsatz
Breiter Sektor-Katalog: Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (relevante Teilbereiche), digitale Dienste, Forschung. Gleiche Risikomanagement-Pflichten, etwas mildere Bußgelder, anlassbezogene Aufsicht.
unabhängig von Größe
Wer nicht direkt unter NIS-2 fällt, aber Auftragnehmer oder IT-Zulieferer eines pflichtigen Unternehmens ist, bekommt die Anforderungen vertraglich durchgereicht. In Audits Ihrer Kunden müssen Sie nachweisen, dass Ihre eigene IT-Sicherheit zumutbar ist.
Die Schwellen sind Faustregeln und bilden Sonderfälle nicht ab — Stichtags-Effekte, Mehrheits-Beteiligungen, sektorale Sonderregeln. In Zweifelsfällen klären wir das in der Standortbestimmung.
Maßnahmen-Bereiche
NIS-2 schreibt nicht einzelne Werkzeuge vor, sondern verlangt angemessene Maßnahmen in zehn Bereichen. Angemessen heißt: zum Risiko und zur Größe Ihres Unternehmens passend — nicht Konzern-Niveau für jeden.
Ein dokumentierter Prozess, wie Risiken erkannt, bewertet und behandelt werden — nicht „der Admin hat es im Kopf". Mit Verantwortlichkeiten, Eskalations-Kette und Wirksamkeits-Prüfung.
Incident-Response-Plan, der vorher geübt wurde. Wer wird wann benachrichtigt, was wird isoliert, wer entscheidet, ob das BSI informiert wird. Im Vorfall ist keine Zeit, das erst zu erfinden.
Backup-Strategie mit Recovery-Proben, Disaster-Recovery-Plan, Wiederanlauf-Reihenfolge. Im Notfall muss klar sein, was zuerst hochgefahren wird — und wie lange das dauert.
Welche Dienstleister haben Zugriff auf Ihre Systeme oder Daten? Was haben Sie vertraglich vereinbart? Wie überprüfen Sie deren Sicherheits-Niveau? Auftragsverarbeitung, Geheimhaltung, dokumentierte Risiko-Bewertung pro Dienstleister.
Sicherheits-Anforderungen schon bei der Auswahl, Patch-Management mit dokumentierten Zyklen, Konfigurations-Härtung. Keine „läuft seit Jahren, lassen wir lieber so"-Systeme im Produktivbetrieb.
Es reicht nicht, Werkzeuge zu installieren. Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie tun, was sie sollen. Logs werden gelesen, Alarme werden bearbeitet, Backups werden wiederhergestellt — und das ist dokumentiert.
Mitarbeiter-Sensibilisierung, Phishing-Simulationen, Passwort-Hygiene, Umgang mit USB-Sticks und privaten Endgeräten. Schulung mit Nachweisen — nicht „wir haben eine PowerPoint geschickt".
Daten in Ruhe und in Bewegung verschlüsselt. Schlüssel-Verwaltung mit definierten Verantwortlichkeiten. Sichere E-Mail-Kommunikation für sensible Inhalte. Keine ungeschützten Server-Backups auf USB-Festplatten im Schreibtisch.
Wer hat Zugriff auf welche Systeme, wer braucht ihn noch, wer ist ausgeschieden und hat noch Konten? Asset-Inventar mit aktuellem Stand. Rollen- und Berechtigungs-Konzept, das nachweisbar gepflegt wird.
MFA für alle administrativen und externen Zugriffe, sichere Kommunikations-Wege für Krisen (wenn die normale E-Mail ausgefallen oder kompromittiert ist), getrennte Notfall-Kontakte. Ein Krisen-Telefon, das im Vorfall steht.
Schmerzpunkte
Wenn Sie hier Punkte wiederfinden, sind Sie nicht allein — und es lässt sich pragmatisch angehen, bevor es zum Audit oder zum Vorfall kommt.
Sektor- und Größen-Schwellen sind nicht trivial — und „indirekt betroffen über die Lieferkette" trifft auch viele, die sich auf dem Schirm nicht sehen. Wir machen mit Ihnen einen Betroffenheits-Check und sagen klar: pflichtig, nicht-pflichtig, oder Zulieferer-Risiko.
Verständlich — das Thema klingt nach Großkonzern-Regulierung. Wir übersetzen die Pflichten in Maßnahmen, die zum Mittelstand passen, und machen den Aufwand realistisch greifbar: was zu tun ist, was es kostet, wie lange es dauert. Ohne Panik, ohne Bullshit-Bingo.
Vielleicht. Aber NIS-2 verlangt nicht nur Maßnahmen, sondern dokumentierte Wirksamkeit. Antivirus läuft heißt nicht, dass das EDR-Logbuch jemand liest. Backup existiert heißt nicht, dass eine Recovery-Probe das letzte Quartal überstanden hat. Wir prüfen, wo Sie bereits konform sind — und wo eine Lücke nur unsichtbar ist.
NIS-2 macht die Geschäftsleitung persönlich verantwortlich, wenn Sicherheits-Pflichten nicht angemessen umgesetzt werden. Im Vorfall ist die Frage „was war dokumentiert?" — und wir bauen die Mappe so, dass diese Frage entspannt zu beantworten ist.
Service-Stack
Zwei niedrigschwellige Einstiege
Zwei Formate für zwei Phasen — entweder kostenlos in 30 Minuten den groben Status oder als Festpreis-Standortbestimmung mit Maßnahmen-Roadmap.
Kostenlos · 30 Minuten
30 Minuten am Telefon. Wir prüfen Betroffenheit und die drei größten Lücken.
Keine Verkaufspräsentation. Kein Vertrag.
Tiefer Einstieg · Festpreis
Wir gehen die zehn Maßnahmen-Bereiche durch, bevor wir Empfehlungen geben.
Konkrete Umsetzung besprechen wir danach gemeinsam.
Konkretes Ergebnis
Eine nachvollziehbare Einordnung, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen und Ihre Lieferkette relevant sind.
Eine nach Risiko sortierte Maßnahmenliste mit Verantwortlichkeiten und sinnvollen nächsten Schritten.
Eine Struktur für Richtlinien, Protokolle und Entscheidungen, die sich laufend pflegen lässt.
Häufige Fragen
Nächster Schritt
30 Minuten am Telefon oder vor Ort — wir klären Betroffenheit, schauen auf den Stand Ihrer Maßnahmen und sagen ehrlich, wo die größten Lücken sind.